Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Sansun Deutschland GmbH bestätigt worden sind. Die Mitarbeiter des Lieferers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Auf das Recht zur Aufrechnung, Minderung und Zurückbehaltung verzichtet der Besteller, soweit nicht mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen die vorgenannten Rechte geltend gemacht werden.

Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager Duisburg oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Sansun Deutschland GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Sansun Deutschland GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Auftrags, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise von Vertrag zurückzutreten. Die Annahme der gelieferten Ware, einschließlich möglicher Teillieferungen ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug und haftet gegenüber Sansun Deutschland GmbH für alle entstandenen Kosten.

Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager bzw. bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Ist mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden, sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme kostenpflichtig zuzustellen. Bei Sendung an die Sansun Deutschland GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Sansun Deutschland GmbH, sowie die gesamten Transportkosten

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist mit Zugang der Rechnung fällig; Zahlungsverzug tritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Mahnung nach Fälligkeit ein, ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit. Montage- und Reparaturkosten sowie Seminargebühren sind sofürt netto zahlbar. Gerät der Besteller in Verzug, ist der Lieferer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen zu berechnen mit einem Zinssatz, der um 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Basiszinssatzes zuzüglich der gesetzten Umsatzsteuer liegt. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Lieferer ist zulässig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung oder Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auch die Zinsen und zuletzt auf die Hauptfürderung angerechnet. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Sansun Deutschland GmbH zum sofürtigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anfürderungen sämtliche Forderungen der Sansun Deutschland GmbH gegenüber dem Käufer sofürt in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Sansun Deutschland GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält  die Sansun Deutschland GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Sansun Deutschland GmbH steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Sansun Deutschland GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Sansun Deutschland GmbH ist berechtigt Ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenfürderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum der Sansun Deutschland GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Sansun Deutschland GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Be- oder Verarbeitung der von Sansun Deutschland GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Ware erfolgt im Auftrag der Sansun Deutschland GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Sansun Deutschland GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Sansun Deutschland GmbH Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten  fremden Waren. Wird die von der Sansun Deutschland GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Sansun Deutschland GmbH. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch Sansun Deutschland GmbH infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks, ist die Sansun Deutschland GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, die gelieferte Ware an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die gelieferte Ware auf Anfürderung der Sansun Deutschland GmbH zurückzusenden. Der Käufer ist verpflichtet, Sansun Deutschland GmbH auf Verlangen eine genaue Aufstellung der Sansun Deutschland GmbH zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und der Sansun Deutschland GmbH alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Übersteigt der Wert der für Sansun Deutschland GmbH bestehenden Sicherheit deren Forderungen um insgesamt mehr als 10% so ist die Sansun Deutschland GmbH auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung der Sansun Deutschland GmbH beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Sansun Deutschland GmbH verpflichtet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware der  an die Sansun Deutschland GmbH abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Sansun Deutschland GmbH unter Angabe des Pfandgläubigers sofürt zu benachrichtigen. Nimmt die Sansun Deutschland GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Sansun Deutschland GmbH dies ausdrücklich erklärt. Die Sansun Deutschland GmbH kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Sansun Deutschland GmbH unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit Sansun Deutschland GmbH seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Sansun Deutschland GmbH in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Sansun Deutschland GmbH nimmt die Abtretung an. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderfürmen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die Sansun Deutschland GmbH im Interesse der Sansun Deutschland GmbH eingegangen ist, bestehen.

Gewährleistungen

Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle von uns hergestellten und gelieferten Produkte 1 Jahr. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den  fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Sansun Deutschland GmbH etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Sansun Deutschland GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät, bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie der Rechnung und des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die Sansun Deutschland GmbH in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Sansun Deutschland GmbH über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Sansun Deutschland GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Sansun Deutschland GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlich und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Sansun Deutschland GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Nachbesserungsbemühungen durch die Sansun Deutschland GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlung beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch die Sansun Deutschland GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Jeder Umtauch und jede Rücknahme von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir Ware zurücknehmen, sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme innerhalb eines Monats 30%, nach zwei Monaten 40%, nach drei Monaten 50%, nach sechs Monaten 60% und nach neun Monaten 70% und mehr des Kaufpreises.

Verjährung

Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produktionsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen des Lieferers ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinn des § 310 I BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand Duisburg Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Sämtliche gerichtlichen und ungerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Verpflichtung des Käufers zur Erfüllung des Geschäftes festgestellt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Teilnichtigkeiten

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, der Vertrag im übrigen bleibt jedoch wirksam. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

SANSUN Deutschland GmbH , Duisburg

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